Hochschulgesetz in NRW

Hochschulgesetz in NRW
Gesetzesnovelle mit den Bürger*innen

Das Wissenschaftsministerium NRW novelliert das Hochschulgesetz mit dem Ziel die Voraussetzungen dafür zu verbessern, dass die Hochschulen ihren gesellschaftlichen Auftrag auch zukünftig erfolgreich wahrnehmen können. Die Novellierung soll in einem möglichst offenen und transparenten und partizipativen Prozess durchgeführt werden:

  1. In einem ersten Schritt wurden viele Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen und gesellschaftlichen Gruppen geführt. Die Gesprächsergebnisse wurden in ein Eckpunktepapier zusammengefasst und
  2. im Rahmen einer 4-wöchigen Online-Konsultation der Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt: Anfang Januar bis Anfang Februar 2013 konnte sich die Öffentlichkeit auf www.hochschule-gestalten.NRW.de an einer Umfrage beteiligen und die wichtigsten Zielsetzungen des Eckpunktepapiers bewerten. Darüber hinaus wurde den Bürger*innen die Möglichkeit gegeben, das Eckpunktepapier im Original zu lesen und zu kommentieren. Zebralog hat den gesamten Online-Dialog ausgewertet und dokumentiert: Lesen Sie hier den Bericht. Nach Abschluss der Online-Phase wurde ein Vor-Ort-Gespräch mit der Wissenschaftsministerin zu den Ergebnissen des Online-Dialoges mit zufällig ausgewählten Akteuren aus der Hochschule geführt, das live im Internet via Livestream und -chat übertragen wurde.
  3. Die Ergebnisse dieser zweiten Phase fließen dann in den Gesetzentwurf und das parlamentarische Verfahren – und damit in die dritte Phase ein. Das Gesetz soll im Wintersemester 2014/15 in Kraft treten.

Bildrechte:

Vorlesung: CC-BY-ND 2.0 CAMPUS OF EXCELLENCE

Projektteam und Mitwirkende

Kunden / Auftraggeber:
Ministerium für Innovation
Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen
Leistungen und Kompetenzen:
Beratung
Konzeption
Technische Realisierung
Online-Moderation
Moderation
Auswertung
Dokumentation
Video- und Fotodokumentation

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