Partizipative Novellierung des Landesmediengesetzes NRW

Partizipative Novellierung des Landesmediengesetzes NRW

Vom 25. März bis 19. April 2013 stand der Arbeitsentwurf zur Novelle des Landesmediengesetztes online zur Diskussion. Interessierte Bürgerinnen und Bürger konnten den Arbeitsentwurf abschnittsweise kommentieren. Insgesamt gingen so über 500 Bürger-Beiträge und über 900 Bewertungen in die Überarbeitung des Gesetzes mit ein. Veranstalter des Online-Dialogs war die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese wertete im Anschluss an den Dialog alle Beiträge aus und nutzte die Ergebnisse für die Überarbeitung des Gesetzes.

Bei der Konsultation wurden alle 130 Paragraphen des Arbeitsentwurfs in Gänze zur Diskussion gestellt. Unter anderem durch den Einsatz eines sogenanntes „Diff-Moduls“ konnte in dieser großen Informationsfülle trotzdem eine Übersichtlichkeit gewährleistet werden. Das Modul diente zum Abgleich zwischen Ursprungsgesetz und Arbeitsentwurf. So konnten die Diskutanten übersichtlich erkennen, wo Änderungen im Gesetz vorgesehen sind und sich so zielgerichtet einen Überblick verschaffen, bevor sie einen Kommentar abgaben.

Bildrechte:
Photo via VisualHunt  

Kunden / Auftraggeber:
Staatskanzlei des Landes Nordrhein Westfalen
Methoden und Formate:
Online-Dialog
Leistungen und Kompetenzen:
Beratung
Konzeption
Technische Betreuung
Technische Realisierung
Design

Wir haben Ihr Interesse geweckt?